Das Eingangsverfahren ist eine berufsfördernde Maßnahme. Es ist für Menschen mit Behinderung, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Wichtig ist, dass sie die Schulpflicht schon erfüllt haben oder davon befreit sind.
Im Eingangsverfahren wird festgestellt, ob unsere Werkstatt der richtige Ort zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Die Maßnahme dauert meist drei Monate. In bestimmten Fällen kann sie auf vier Wochen verkürzt werden.
Danach entscheiden wir, welcher weitere Weg der Beste ist. Das kann die Aufnahme in unseren Förder- und Betreuungsbereich oder der Beginn einer Ausbildung in unserem Berufsbildungsbereich sein.