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Voraussetzungen

Wer in unserer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Behinderung muss dazu führen, dass der Mensch nur weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
  • Vor der Aufnahme in die Werkstatt wird die volle Erwerbsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.
  • Wenn der Berufsbildungsbereich abgeschlossen ist, müssen die Teilnehmer ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ leisten können.
  • Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf bestehen.
  • Es darf keine Fremd- oder Eigengefährdung vorliegen.