Unser Werkstattrat setzt sich für die Interessen unserer Beschäftigten und Teilnehmer ein. Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt. Wer gewählt wurde, ist für vier Jahre im Werkstattrat.
Eine Vertrauensperson ohne Behinderung unterstützt den Werkstattrat bei seiner Arbeit. Sie erklärt zum Beispiel die Rechte, die Menschen mit Behinderung haben. Außerdem organisiert und begleitet die Vertrauensperson Treffen mit Werkstatträten aus anderen Werkstätten. Die Vertrauensperson hilft dabei, Gespräche mit der Geschäftsführung, mit Abteilungen oder bestimmten Mitarbeitern zu organisieren.
Das sind die Aufgaben des Werkstattrates:
Ansprechpartner/in